From running Moon


Luna der Therapiehund

 

 

Ich, der Therapiehund

Ich war auch erfolgreich als Therapiehund im Altenheim. Die alten und zum Teil dementen Menschen freuten sich immer sehr, wenn ich zu Besuch kam..

"Ich will schnell rein, meine Leute besuchen"

Durch meine geringe Größe hatte keiner Angst vor mir und ich durfte auf Tischbrettchen sitzen und zum schmusen auf die Bettdecke, bei Bettlägerigen.

 

Hundehaltung im Alten-und Pflegeheim

Möglichkeiten, Grenzen und Alternativen

Cornelia Grote

Am Fettingkotten 19

45891 Gelsenkirchen

 

Gelsenkirchen, November 2002                                                          

                                                                                 

0. Vorwort

 

Die Pflege und Begleitung alter Menschen ist mein Beruf als examinierte Altenpflegerin. Tiere haben mein Leben begleitet und bereichert.

Wer sein Leben lang Kontakt zu Tieren hatte, sollte auch mit dem Einzug in das Altenheim keinen Abbruch erleben müssen.

Kleintier und Katzenhaltung ist in vielen Heimen schon möglich und fast selbstverständlich.

Hundehaltung ist eher selten zu finden.

Diese Facharbeit soll nicht für Hundehaltung werben, sondern abklären helfen, ob Hund und Besitzer sich harmonisch in die bestehenden Strukturen und Rahmenbedingungen im Heim einfügen können.

Zum besseren Verständnis dieser Arbeit erwähne ich vorab, dass ich mit der Bezeichnung Mitarbeiter, Patienten, Hundeführer etc., grundsätzlich weibliche und männliche Personen erfasse.

Im Text habe ich mich zugunsten der Lesbarkeit und aus sprachlichen Gründen nur für die männliche Form entschieden.

1. Auswirkung von Heimtieren auf die Lebensqualität älterer  Menschen

 

Immer mehr Bewohner der Alten- und Pflegeheime sind schwerstpflegebedürftig oder leiden an psychischen Erkrankungen und Veränderungen.

Unzureichende Personalschlüssel geben Konzepten zur intensiven und einfühlsamen Betreuung nur bedingt Raum.

Heimtiere können die Lebensqualität alter und desorientierter Menschen verbessern, das beweisen viele Studien und Erfahrungsberichte.

Um die positive psychologische Wirkung eines Heimtieres zu erklären, ist vorerst die Feststellung bedeutsam, aus welchen Gründen alte Menschen das Zusammenleben mit Heimtieren befürworten.

LAGO, CONNEL und KNIGHT (1987) haben im Rahmen des Projekts PACT in einer Befragung alter Menschen folgende Liste zusammengestellt:

        Als Begleiter, um etwas Lebendiges im Hause zu haben

        Als Helfer bei körperlichen Rehabilitationen

        Als Helfer bei psychischen Rehabilitationen

        Zur persönlichen Sicherheit

        Als nützlicher Arbeiter, der etwa Mäuse fängt oder schlechtes Sehen oder Hören ausgleichen hilft

        Aus Liebe und Verantwortung einem Mitlebewesen gegenüber

        Als wertvollen Besitz und Status Symbol

        Als Hobby oder interessantes Projekt

        Aus wirtschaftlichen Gründen und um Besitz zu haben

        Aus Gewohnheit, Tradition, als etwas, das mein Zuhause ausmacht

        Aus Bewunderung für die Schönheit der Tiere

Das Heimtier kann aber nur dann zu einem positiven Effekt beitragen, wenn der jeweilige Mensch ein positives emotionales Verhältnis zum Tier entwickelt oder eine positive Beziehung bereits besteht�[1]

Prof. Dr. Erhard Olbrich, Universität Erlangen-Nürnberg, befaste sich intensiv mit der Auswirkung von Heimtieren auf die Lebensqualität älterer Menschen.

Herr Prof. Olbrich unterschied in seinem Vortrag vier Kategorien von Effekten, die sich in Zusammenhang mit Heimtieren auf die Lebensqualität älterer Menschen auswirken:�[2].

 

1.1 Gesundheitliche Effekte

 

Wer mit Tieren lebt, lebt gesünder.

Durch das gesteigerte Aktionsniveau, besonders durch Hunde, werden Muskeln, Gelenke und das Herz- Kreislauf-System trainiert. Selbst ungesunde Ernährung kann durch den Umgang mit Tieren reguliert werden, erhöhte Blutfettwerte können sinken

 

1.2 Kognitive Effekte (Wahrnehmung bewirkende Effekte)

 

Tiere wirken anregend und bieten Gesprächsstoff. Sie geben dem Tag Struktur, müssen gepflegt oder ausgeführt werden.

 

1.3 Emotionale Effekte

 

Tiere vermitteln Sicherheit, Trost durch Berührungen und das Gefühl gebraucht zu werden.

Erhält das Leben wieder einen Sinn und bringt einen das Tier zum Lachen, wirkt sich das positiv auf die psychische Verfassung aus. Depressionen könnten vermieden oder gebessert werden.

 

1.4 Soziale Effekte

 

Durch Tiere ergeben sich Kontaktmöglichkeiten. Man kommt leichter mit anderen Menschen ins Gespräch.

Äußerlichkeiten haben für Tiere keine Bedeutung[3].

In den Augen seines Tieres ist der Halter ein König. Durch diesen eintretenden Aschenputteleffekt wird ein gesteigertes Selbstwertgefühl hervorgerufen [4].

Ich finde, das es sich bei allen der vier Kategorien von Hr. Prof. Olbrich um gesundheitliche Effekte handelt.

Wer sich auch im höheren Lebensalter ausreichend bewegt, soziale Kontakte pflegt, sich angenommen und geliebt fühlt und dessen Leben einen Sinn hat, lebt gesund.

Die Frage nach dem Sinn des jetzigen Seins, stellt sich der alte Mensch nur dann, wenn er sich nutzlos, wertlos und ungeliebt fühlt.

Heimtiere sind Sinngebend, unterstützen den Lebenswillen und können sogar Lebenserhaltend sein.

In Krisensituationen, z. B. Verlust des Ehepartners, Umzug ins Altenheim, Krankheit usw. vermag ein Tier den Schmerz zu lindern.

 

2. Konzept zur Hundehaltung im Heim

Bevor man mit der Hundehaltung im Heim beginnt, sollten die Ziele der Einrichtung reflektiert werden.

Denkbar ist, Hunde als Therapieangebot oder zur Unterstützung, Förderung oder Ergänzung zwischenmenschlicher Kontakte zu halten.

Eine Projektgruppe, die sich zum Beispiel aus Heimleitung, Pflegedienstleitung, Heimbeirat etc. zusammensetzt, erstellt ein Konzept.

Personal und Mitbewohner sollten in die Planungsphase mit einbezogen werden. Nur so kann ein Konzept entstehen, das alle mittragen.

Eigentumsansprüche müssen genau festgelegt werden.

In Frage kommen Heimeigene (Stationshund), Betreuereigene (Therapiehund) und/- oder Heimbewohnereigene (Hund einer Einzelperson) Tiere[5].

 

2.1 Heimeigene Tiere (Stationshund)

        Stehen jedem Bewohner zur Verfügung

        Einzelne Bewohner können die Pflege und das Ausführen übernehmen

        Denkbar ist auch eine Spaziergehgruppe!

        Das Heim versichert den Hund so, das Sachschaden und Unfälle abgedeckt sind.

        Das Heim trägt die Tierarztkosten[6].

 

2.2 Betreuereigene Tiere (Therapiehund)

 

  • Der Betreuer kennt seinen Hund und kann ihn entsprechend seiner Fähigkeiten einsetzen
  • Nachteil ist die beschränkte Zugänglichkeit für die Bewohner[7].

2.3 Heimbewohnereigene Tiere (Hund einer Einzelperson)

  • In der Konsequenz ist mit Sympathie (...ich möchte auch einen eigenen Hund) und Abneigung (Beschwerden etc.) zu rechnen
  • Für die Pflege, Füttern und Artgerechte Haltung hat der betreffende Bewohner zu sorgen
  • Der Bewohner trägt die Tierarztkosten und muss eine Haftpflichtversicherung abschließen
  • Ohne Sentimentalität ist zu klären, ob das Heim Haltungsmöglichkeiten bietet. Ebenerdige Lage des Wohnraums mit Auslaufmöglichkeit ist als ideal anzusehen. Es geht hierbei um das Wohl der Tiere, aber auch der nicht tierlieben oder tierbesitzenden Heimbewohner.
  • Eine ländliche Umgebung bietet andere Möglichkeiten als ein Heim in der Innenstadt
  • Evtl. kann ein begrenzter Bereich, in dem der Hund sich bewegen darf, hilfreich sein, wenn zu Beispiel andere Bewohner an einer Tierhaarallergie leiden[8].

2.4 Verantwortlichkeiten abchecken

 

Soll Einzelpersonen Hundehaltung erlaubt werden, müssen die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden.

Die Checkliste der Erlanger Psychologen Rupprecht/Schmidt/Olbrich 1989, kann gute Dienste leisten[9]:

 

2.5 W�nsche an den Besitzer

  • Den Hund in den Gemeinschaftsräumen an der Leine führen oder tragen
  • Für Ernährung und tierärztliche Betreuung sorgen
  • Genügend Zeit für täglichen Ausgang, Pflege und Spiel mit dem Hund einplanen
  • Keine streunenden Tiere füttern
  • Verunreinigungen beseitigen (verschließbare Plastikbeutel)
  • Als guter Nachbar möglichen Beschwerden anderer Heimbewohner nachgehen, fair für Abhilfe sorgen
  • Mit einer Hundemarke und der eigenen Adresse am Halsband für Identifizierbarkeit sorgen.
  • Für den Fall der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder einer Reise einen Ersatzbetreuer finden
  • Für den Fall des eigenen Todes sicherstellen, dass das Tier durch Familienangehörige, durch andere Heimbewohner, durch den örtlichen Tierschutzverein oder durch den Deutschen Tierschutzverein weiter versorgt wird.

2.6 Bitten an die Heimbewohner

 

  • Rechte und Wünsche verantwortungsbewusster Tierhalter nach Möglichkeit respektieren
  • Probleme gegenüber der Heimleitung und dem Tierhalter offen und fair ansprechen, bevor Ärger oder ernste Schwierigkeiten entstehen
  • Streunende Tiere nicht füttern

2.7 Aufgaben der Heimleitung

 

  • In Absprache mit allen Bewohnern und dem Personal einer Station Regelungen erarbeiten, die das Halten von Hunden und Besuche von Tieren ermöglichen
  • Unparteiisch auftretende Schwierigkeiten regeln
  • Alte Menschen beraten, die mit einem Tier ins Heim ziehen oder die sich einen Hund besorgen wollen
  • Kontakte mit Tierärzten, dem örtlichen Tierschutzverband, Züchtern oder Trainern, mit dem Gesundheitsamt (Hygiene) bzw. Förderern (Übernahme der Hundesteuer) unterhalten[10].

Dieser Aufgabenbereich könnte, je nach Vereinbarung, auch der Pflegedienstleitung zufallen.

Aus meiner Sicht könnte unter Heimbewohnereigenem Hund, auch der einer Bewohnergruppe gefasst werden. Eine Kleingruppe von vielleicht drei bis vier Bewohnern legt die Aufgabenverteilung der Pflege, Fütterung und Spaziergänge fest und teilt die Unterhaltskosten des Hundes untereinander auf.

So könnten alle von einander profitieren, ein Problemfeld könnte sich durch Eiferschteleien, um die Gunst des Hundes ergeben.

Klar geklärte Zuständigkeiten, schriftlich fixiert, bevor das Tier angeschafft wird, bildet eine wichtige Grundlage, auch um die Versorgung des Tieres langfristig zu

sichern.

 

3.   Geeignete Hunde

3.1 Grundsätzliche Fragen zur Haltung

  • Soll nur ein schon beim Eintritt vorhandenes erwachsenes Tier akzeptiert werden?
  • Soll in diesem Fall beim Abgang des Hundes ein Nachfolgetier zugelassen werden?
  • Darf dies dann ein Welpe oder ein Junghund sein?
  • Soll einem Bewohner, der ohne Tier eingetreten ist, nachträglich das Halten eines Hundes gestattet werden?
  • Soll dann ausschließlich ein erwachsenes und erwiesenermaßen erzogenes Tier in Frage kommen, oder darf es auch ein Welpe sein?�[11].

Zur Haltung im Alten- und Pflegeheim  sind Hunde mit sicherem Verhalten geeignet. Es gibt aber noch weitere Faktoren, die wichtig sind.

 

3.2 Größe des Hundes

 

  • Auch große Hunde brauchen weniger Platz als man denkt, aber Zuwendung, Bewegung und eine feste Bezugsperson
  • Große Hunde wirken auf andere oft bedrohlich, lösen Ängste aus
  • Der Besitzer muss kräftig genug sein, den Hund zu führen
  • Mittelgroße und kleine Hunde sind vorzuziehen

3.3 Fellstruktur

 

  • Kurzes Fell ist pflegeleicht
  • Stock- oder Langhaar ist ein Schmutz- und Staubfänger

3.4 Alter

 

  • Das Alter sagt nicht viel über das Temperament aus, wichtiger ist eine gute Erziehung

3.5 Geschlecht

  • Hündinnen werden zweimal im Jahr läufig
  • Geschlecht ist eher unwichtig

3.6 Temperament

 

  • Nicht nervös
  • Nicht schreckhaft
  • Er soll sich ruhig verhalten, wenn er einmal allein gelassen wird

3.7 Gesundheitszustand

 

  • Keine chronischen Gesundheitsstörungen, die, wie zum Beispiel schlechter Geruch, andere belästigen
  • Stubenreinheit

3.8 Benehmen

 

  • Gutes Benehmen des Hundes ist die Vorraussetzung zum Heimeinzug
  • Ausgeglichenheit
  • Belastbar
  • Anpassungsfähig
  • Gutartig
  • Kontaktfreudig bei Fremden
  • Führbar und Kontrollierbar[12].

Ausschlussfehler sind: Neigung zum Kläffen, Übertriebene Scheu und daraus entstehendes aggressives Verhalten wie Zähneblecken, Knurren, Verbellen oder Schnappen[13].

 

Als Heim- und Betreuereigene Tiere sind stubenreine Welpen und Junghunde gut geeignet. Sie lernen von Anfang an den Umgang mit behinderten, kranken und alten Menschen kennen.

Die Bewohner sehen den Hund heranwachsen und entwickeln oft eine besonders innige Beziehung.

Bewohnereigener Hund, also Hund einer Einzelperson oder Kleingruppe, kann auch ein älterer Hund sein.

Die Vorteile sind, dass das Tier stubenrein, in der Regel schon erzogen ist und eine kürzere Lebensspanne hat.

Ein Hund hat eine Lebenserwartung von 10-15 Jahren und älter.

Daraus ergibt sich, das der Junghund seine betagten Betreuer meist überlebt.

In den Tierheimen warten viele ältere, geeignete Hunde, die auf Grund ihres Alters nur schwer vermittelt werden.

Oft sind die Besitzer erkrankt oder verstorben und das Tier blieb zurück.

Hund und Senioren könnten noch einen schönen, gemeinsamen, Lebensabend im Alten- und Pflegeheim verbringen.

 

4. Tierhaltung im Altenheim nach deutschem Recht

Dabei geht es vorrangig nicht um ein alleiniges formales Erfüllen rechtlicher Vorschriften, vielmehr sollte insbesondere im Tierschutzrecht die Zweckbestimmung der einzelnen Gebote und Verbote erkannt werden und die rechtlichen Forderungen als Mindestanforderungen bewertet werden. Dementsprechend wird eine optimale Tierhaltung stets darüber hinausgehen�[14].

 

4.1 Tierschutzrechtliche Aspekte

 

Nach dem Tierschutzgesetz von 1986 verpflichten sich Tierhalter und Tierbetreuer, das Tier artgerecht zu pflegen, zu ernähren, verhaltensgerecht unterzubringen und ihm seiner Art entsprechend Bewegungsmöglichkeiten zu geben.

Für die Hundehaltung im Altenheim heißt das, dass die Erfüllung dieser Aufgaben unter Umständen täglich von einer autorisierten Person kontrolliert werden muss.

Hunde sollten nicht nur im Raum gehalten werden, sie benötigen täglich Auslauf.

Tierärztliche Behandlung, sowie das Einschlfern von schwer und aussichtslos leidenden Tieren, muss gewährleistet sein.

Kann ein Heimbewohner seinen Pflichten nicht mehr nachkommen, muss die Versorgung trotzdem gesichert werden.

Ordnungsbehördliche Konsequenzen (z.B. Auflagenbescheide, Verwarnungsgeldzahlungen, Bußgeldverfahren oder gerichtliche Strafverfahren) drohen bei Verletzung des Tierschutzrechtes.

 

4.2 Tierseuchenrechtliche Aspekte

 

Tollwut und die Salmonellose können durch Hunde übertragen werden.

Vorbeugend gibt es einfache Regeln, die vor Ansteckungen schützen:

Tier:

  • Kein Verfüttern von rohem Fleisch, Schlachtabfällen oder Innereien;
  • Regelmäßiges Entwurmen;
  • Regelmäßiges Impfen;
  • Sofortige Konsultation des Tierarztes, wenn das Haustier krank ist;
  • Artgerechte Haltung

Mensch:

        Regelmäßiges Händewaschen nach dem Umgang mit dem Tier;

        Vermeiden, dass man abgeleckt wird.

 

Umgebung:

        Regelmäßige Beseitigung des Kotes

        Regelmäßiges Waschen, bzw. Putzen des Käfigs, der Futter- und Trinkgefäße oder der Textilien, die vom Tier benutzt werden�[15].

4.3 Haftungsrecht im Schadensfall

Hunde können Sach- und/ oder Personenschäden anrichten. Tierhalter und Tierbetreuer haften für verursachte Schäden.

Eine Haftpflichtversicherung sollte verpflichtend von dem Hundehalter abgeschlossen werden.

Heimeigene Hunde werden über die Betriebshaftpflicht versichert.

Hunde sollten nur angeleint ausgeführt werden.

Bei der Auswahl der Tiere ist darauf zu achten, das sie freundlich und friedlich gegenüber fremden Personen auftreten.

 

4.4 Sonstige Rechtsbereiche

 

Es besteht eine Pflicht, Hundesteuern zu zahlen.

In besonderen Fällen ist eine Befreiung möglich.

Der Hund kann von der zuständigen Stadtverwaltung als Therapiehund anerkannt werden.

Ein formloser Antrag mit ärztlicher Verordnung eines Hundes ist einzureichen.

Eigentums- und Besitzrechte sowie Verfügungsrechte im Vertretungsfall sollten schriftlich geklärt werden.

Mit Bewohnereigenen Tieren, die tierärztlich behandelt oder eingeschläfert werden müssen, kann es sonst Probleme geben, wenn der Bewohner nicht mehr entscheidungsfähig ist. Auch Erbstreitigkeiten sind nicht auszuschließen[16].

 

4.5 Vertrag

 

In einem Vertrag sollten vorab, vor dem Eintritt in das Heim, folgende Punkte schriftlich fixiert und von dem Hundebesitzer unterschrieben werden:

  • Mindestens 4 Wochen Probezeit, um dem Hund das Einleben in die neue Situation zu ermöglichen
  • Einverständniserklärung, den Hund wieder abzuschaffen, falls er stört
  • Verantwortlichkeiten festlegen. Der Besitzer verpflichtet sich, für Haltungskosten, Versicherung, Futter, Pflege und ausreichende Bewegung zu sorgen.
  • Regelung, wer den Besitzer bei Krankheit oder Tod vertreten oder ersetzen soll (Verfügungsrechte im Vertretungsfall).
  • Regelung, welche Räume der Hund betreten darf, wo er nicht erwünscht ist und wo er an der Leine zu führen ist.
  • Die Versäuberungsmöglichkeiten und verfügbaren Spaziergelände sind festzulegen.
  • Der Heimbewohner ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen, den Hund jährlich  impfen und regelmäßig  entwurmen zu lassen[17].

Bei Einhaltung dieser Rechtsbereiche, mit entsprechend vertraglicher Absicherung, dürfte es im Heim zu keiner Kollision mit den Rechtsbereichen kommen.

Jeder verantwortungsvolle Hundehalter, der einen Familienhund hält, handelt ganz selbstverständlich so.

 

5. Alternative Hundebesuchsdienst

Durch diese WAZ-Sonderveröffentlichung wurde ich auf den Verein Leben mit Tieren aufmerksam:

 

 


 
 

Der Verein bietet seit Januar 1994 einen regelmäßigen Besuchsdienst mit Hunden, für tierbegeisterte Senioren, in Alten- und Pflegeheimen in Berlin und Umgebung an.

 

5.1 Konzept des Hundebesuchsdienstes in Lünen- Süd.

 

Die Durchführung eines Hundebesuchsdienstes erfordert vorab eine gute Recherche und Vorbereitung, gilt es doch, wichtige rechtliche, hygienische und organisatorische Fragen zu klären.

Zu diesem Zweck besuchte ich das diakonische Seniorenzentrum in Lünen- Süd.

Die dortige Seelsorgerin, Frau Lischewski, lud mich zu einem Besuch in ihre Einrichtung ein. Ich nahm an einem Treffen der Demenzgruppe (Gruppe aus Altersverwirrten) teil, die von einer Hundeführerin mit ihrer kleinen Münsterländerin Baffi besucht wurde.

Außerdem wurde mir das Konzept vorgestellt und die nötigen Formulare ausgehändigt.

Es lässt sich wie folgt beschreiben:

  • Auswahl interessierter Senioren, die früher selbst Haustiere hatten. Hier ist das Wissen der Pflegekräfte über die Lebensbiografie der Bewohner sehr hilfreich.
  • Auswahl der Hundeführer und ihrer Hunde. Nachdem der Fragebogen für den Hundebesitzer (siehe Anlage) ausgewertet, und fest steht, dass der Hund gesund ist (siehe Hundeuntersuchungsbogen/unter Anlage) werden Hund und Besitzer zu einem Verhaltenstest eingeladen.

In Lünen wird dieser Test von Frau Lischewski persönlich, unter Aufsicht eines Tierarztes durchgeführt. Hierbei wird der Hund stark unter Stress gesetzt, um seine Tauglichkeit zu prüfen (siehe Verhaltenstest/unter Anlage).

  • Die Hunde müssen alle vier Monate von einem Tierarzt parasitologisch untersucht werden.
  • Der zuständige Amtsarzt, der Amtstierarzt und die Heimaufsicht müssen informiert werden.
  • Über ca. 4 Wochen werden die Ehrenamtlichen begleitet, eingearbeitet und beraten.
  • Die Hunde werden bei Einzel- oder Gruppenbesuchen eingesetzt. Außerhalb der Bewohnerzimmer oder Gruppenräume besteht Anleinpflicht. So wird Stürzen von Bewohnern vorgebeugt.
  • Hat der Hund seine Aufgabe 6 Monate regelmäßig erfüllt und sich bewährt, erhält er eine Halsbandplakette mit der Aufschrift Therapiehund des Vereines Leben mit Tieren.

5.2 Geeignete Hunde und ihre Beschaffung

 

Grundsätzlich ist jeder Menschenbezogene, nicht zu nervöse Hund, egal welcher Rasse, Mischung und Größe, als geeignet anzusehen.

Auszuschließen sind jene Rassen, die der deutschen Kampfhundeverordnung unterliegen, sowie Tiere, die nicht geimpft, entwurmt oder Verhaltensauffällig sind.

Die Einhaltung behördlicher Forderungen und Empfehlungen bieten, ausreichenden Rechtsschutz für die Institution.

Ehrenamtliche Hundeführer können über verschiedene Wege geworben werden. Es hat sich empfohlen:

  • Mitarbeiter zu befragen, ob ihnen geeignete Tiere bekannt sind
  • Aushänge bei Tierärzten und im Heim anzubringen
  • Die Medien zu nutzen

5.3 Geeignete Hundehalter

Zum ersten Gespräch sollte der Hundeführer den ausgefüllten Fragebogen für den Hundebesitzer vorlegen.

Dieser verschafft einen ersten Überblick und kann als Gesprächsleitfaden dienen.

Wichtig ist, dass der Hundeführer nicht mit überzogenen Erwartungen den ehrenamtlichen Dienst aufnimmt. Gerade in den ersten vier Wochen, so hat es sich in Lünen gezeigt, brauchen die Besitzer, Hunde und Senioren Zeit, sich kennen zu lernen.

Die Hundebesitzer werden in der Einrichtung mit Krankheit, Leid und Sterben von Menschen konfrontiert. Irgendwann kann aus einem Besuchsdienst gar eine Sterbebegleitung werden. Sehr sensible Naturen können hier schnell an die Grenzen ihrer psychischen Belastung stoßen.

Große beeindruckende Erfolge bleiben bei den Senioren meist aus. Es liegt am Vermittlungsgeschick des Projektleiters, den ehrenamtlichen Mitarbeitern die kleinen Erfolge aufzuzeigen.

Ein gutes Ergebnis lässt sich z.B. an kleinen Dingen, etwa einem Lächeln, Gesprächsanstößen, Kontaktaufnahme mit dem Tier festmachen.

Die Wahrnehmung der Hundeführer ist für solche Erfolge zu schärfen, eine Begleitung bei der Durchführung ist somit unerlässlich.

In Lünen wurde mir von der dortigen Seelsorgerin, Frau Lischewski berichtet, das eine Hundebesitzerin enttäuscht war, weil sie bei einer dementen Bewohnerin mit ihrem Hund keine Reaktion erzielen konnte. Die Bewohnerin blickte weiter ins Leere und schien die Umwelt nicht wahrzunehmen.

Als Hund und Frauchen den Raum schon längere Zeit verlassen hatten, blickte die Seniorin plötzlich auf und fragte eine Pflegekraft: Wo ist denn das Hundchen?

Alle waren verblüfft!

Hier ist eine positive Rückmeldung beim nächsten Treffen, an die Adresse der Halterin, wichtig für die weitere Motivation.

Pünktlichkeit und Verlässlichkeit bei der Wahrnehmung der abgesprochenen Termine zeichnen außerdem einen geeigneten ehrenamtlichen Mitarbeiter aus.

Bei einer wertschätzenden Haltung, gegenüber den Senioren, lässt man sie nicht unentschuldigt warten, oder erscheint erst gar nicht!

Die Einhaltung der Schweigepflicht ist eine wichtige Grundlage, zum Aufbau einer therapeutischen, zwischenmenschlichen Beziehung.

 

5.4 Hundebesuchsdienst im Alten- und Pflegeheim St. Josef

Im Rahmen meiner Weiterbildung zur Pflegedienstleitung wollte ich die Projektidee aufgreifen und in einem Alten- und Pflegeheim einen Hundebesuchsdienst einführen.

Im Seniorenheim St. Josef, in Gelsenkirchen- Erle ergab sich die Gelegenheit, nachdem ich der Heimleitung ( Hr. Merten) und Pflegedienstleitung (Sr. Rita), das Konzept aus Lünen vorgestellt hatte.

Wir einigten uns auf einen ausgesuchten Kreis von Bewohnern, die von einem Hundehalter mit Hund besucht werden sollten.

5.5 Ziele

Erklärtes Ziel des Seniorenheim war es, sein Angebot zu erweitern und tierlieben Bewohnern Kontakte zu Tieren zu ermöglichen.

Mein Ziel sollte es sein, mit den Mitarbeitern des Hauses, sowie der Heim- und Pflegedienstleitung ein tragfähiges Konzept für die Umsetzung eines Hundebesuchsdienstes zu erarbeiten und über zehn Wochen zu erproben.

5.6 Planung

Als Pflegedienstleitung (PDL) ist eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von großer Wichtigkeit.

Die zuständigen Stellen wurden von mir telefonisch über unser geplantes Projekt informiert und um Unterstützung in Form von Beratung gebeten.

Amtsarzt, Amtstierärztin und die Heimaufsicht äußerten sich positiv und standen mir beratend zur Seite.

Aus hygienischen Gründen muss der Hund alle 6 Monate entwurmt werden und geimpft sein.

Ein Gesundheitszeugnis und ein Wesenstest war erwünscht.

(Siehe die Formulare im Anhang, des Hundebesuchsdienstes in Lünen- Süd)

Der Fragebogen für den Hundehalter und das Gesundheitszeugnis wurde ausgefüllt und beigebracht.

Im Juni 2002 fand für alle interessierten Mitarbeiter, Bewohner, den Heimbeirat und den Stationsleitungen ein Vortrag statt, in dem ich das Lünener Konzept vorstellte. Im Rahmen dieses Treffens wurden von den Mitarbeitern geeignete Bewohner vorgeschlagen und Besuchszeiten festgelegt.

Die Besuche fanden immer Freitags um 15.00 Uhr statt. Es wurden jeweils zwei Bewohnerrinnen auf der Station B und C, einzeln besucht.

Für den Hundebesuchsdienst konnten wir Frau U. mit ihrem Yorkshire- Terrier Luna  gewinnen.

Bei dem 14 Wochen alten Welpen konnten wir auf einen Wesenstest verzichten.

Frau U. ist eine ehemalige Krankenschwester und seit einem Schlaganfall Frührentnerin.

Der kleine Hund lenkt von alltäglichen Sorgen und Einschränkungen ab und gibt ihrem Leben einen Sinn.

Frau U. bewohnt eine Mietwohnung im 2. Stock.

Durch das Treppenhaus nach unten, wird der Hund in einem Hunderucksack getragen.

Unten angekommen, kann der Spaziergang oder die Fahrt zum Hundebesuchsdienst beginnen.

 

5.7 Durchführung

Während der Durchführung, begleitete ich Frau U. bei ihren Besuchen und berichte nachfolgend

 

Das du mir nur nicht runter fällst!

 

Frau F. hielt ihren Arm nach einer Unterarmbruch in einer Schonhaltung und setzte ihn nicht mehr ein.

Um so erstaunter war das Pflegepersonal der Station C, wie Frau F. wie selbstverständlich den kleinen Welpen mit beiden Händen festhielt und streichelte.

Krankengymnastische Übungen können gerade von dementen (verwirrten) Bewohnern schwer nachvollzogen werden. Alltagssituationen, die den ganzen Einsatz beider Hände einfordern, sind sinngebender. Schließlich musste Frau F. die kleine Luna ja vor dem Herunterfallen vom Tischbrett hindern, wie sie selbst stolz verkündete!

Gerade im Alter werden Krankheiten thematisiert, um mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen.

Ein Wehwehchen hat schließlich jeder.

Der Hund gibt immer einen guten Gesprächseinstieg her.

Die Bewohner berichten von eigenen Erfahrungen mit Tieren, in der Kindheit oder im späteren Lebensalter.

Eine sehr demente alte Dame erzählt bei jedem Besuch von ihrer Ziege, die sie selbst gemolken hat.

Mit der Ziegenmilch hatte sie ihre Kinder in der Kriegszeit großgezogen.

Selbst bei dem Gang über den Flur des Wohnbereichs, stößt der Hund Gespräche an.

Nicht so tierliebe Bewohner diskutierten über das für und wieder der Hundehaltung oder erzählten sich von Hunden aus dem Bekanntenkreis.

Dann bekam das Gespräch, einmal begonnen, andere Inhalte. Die Bewohner, die vorher stumm dasaßen, kamen vom Höckschen aufs Stöckschen.

"Hier scheinen beide zu lächeln"

 

 

.

 

"Streicheleinheiten. Wer gibt und wer nimmt hier?"

 

Nach  meiner eigenen Beurteilung sind Creme, Lotion, Salbe usw., gegen manche Beschwerden und zur Pflege auch deshalb so beliebt, weil sie  Streicheleinheiten vermitteln.

Der warme Körper des Hundes, sein weiches Fell, lädt zum streicheln ein.

Besonders ein kleiner Welpe, wie Luna, löste Mutterinstinkte bei den Seniorinnen aus.

Frau F. wollte Luna sogar am liebsten zur Nacht mit in ihr Bett nehmen, um mit ihr zu kuscheln.

Bedingt durch die Größe eignet sich die Hündin hervorragend zum Schmusen und Knuddeln, selbst für Bewohnerinnen mit geringer körperlicher Substanz und Kraft.

Wertschätzung, Sympathie und Anerkennung erfahren gerade demente Bewohner in der Regel wenig.

Sie stoßen täglich an die Grenzen ihrer geistigen Fähigkeiten. Besonders bei der beginnenden Demenz reagieren die Bewohner mit Trauer und nachlassendem Selbstwertgefühl.

Vielleicht lässt sich so erklären, dass die Bewohner besonders berührt, ja gar mit Stolz reagierten, wenn der kleine Hund, sie wiedererkannte und freudig begrüßte!

Als Projektleitung kann ich jetzt aus Erfahrung sagen, dass ich alle vier Kategorien von Effekten (siehe S. 6 dieser Arbeit) auch durch den Hundebesuchsdienst auslösen und erleben konnte!.

 

6. Reflektion der Leitungsrolle und Fazit

Hundehaltung im Altenheim, noch immer schrecken viele Heim- und Pflegedienstleitungen davor zurück.

Zu groß scheint der organisatorische Aufwand zu sein.

Zudem sehen sich viele Seniorenheime durch das Pflegequalitätssicherungsgesetz mit vielen Anforderungen und Bestimmungen konfrontiert, die erfüllt werden müssen.

Einem nicht so brennenden Anliegen, wie es das Thema Hundehaltung im Altenheim zu sein scheint, schenkt man kein so großes Interesse.

Jährlich erscheinende Studien belegen immer wieder, wie wichtig es für Senioren und dementiell erkrankte Menschen ist, Kontakt zu Tieren zu haben.

Das Fachbuch: Mit Tieren leben im Alten- und Pflegeheim, von Marianne Gang, wurde seit 1992 nicht mehr neu aufgelegt, mangels Nachfrage.

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird die Entscheidung in ein Alten- und Pflegeheim einzuziehen erst getroffen, wenn Schwerstpflegebedürftigkeit oder eine psychische Erkrankung vorliegt.

Immer öfter wären Senioren also gar nicht mehr in der Lage, ihren Hund im Heim selbst zu versorgen.

Für Pflegedienstleitungen bleibt es immer eine schwierige Einzelentscheidung, Hundehaltung gemeinsam mit den Mitarbeitern und Bewohnern der betreffenden Wohnbereiche möglich zu machen.

Bisher beliefen sich meine Erfahrungen im Bereich Neuerungen einführen oft darauf, dass Neuerungen jeglicher Form zuerst einmal auf Ablehnung stoßen.

Die Begründung sehe ich in folgenden Sachverhalten:

  • Jede Neuerung ist mit der Angst um Mehrarbeit verbunden
  • Jede Neuerung stellt Anforderungen an die Mitarbeiter, denen sie sich unter Umständen nicht gewachsen fühlen.

Es liegt an dem Geschick der Führungsebene, ob in einem Heim ein vertrauensvolles Klima herrscht, Mitarbeiter sich mit der Arbeit und der Einrichtung identifizieren können und offen für Veränderungen/Neuerungen sind. Der Hundebesuchsdienst fand aber sofort großen Anklang beim Pflegepersonal.

Als einen Erfolgsfaktor sehe ich es an, das ein Hund als Gast in der Einrichtung den Wunsch vieler Senioren nach Begegnung mit Tieren erfüllt und dem Wunsch des Pflegepersonals Rechnung trägt, nicht noch mit der Pflege von Heimtieren belastet zu werden.

Aus meiner Sicht ist die Durchführung eines Hundebesuchsdienstes immer gegeben, gerade dann, wenn andere Haltungsformen nicht möglich oder unerwünscht sind.

Die Beschäftigung mit dieser Arbeit hat mit gezeigt, das andere Heime durchaus bereit sind, ihr Projekt vorzustellen- oder sogar ihr Konzept zur Verfügung zu stellen.

In der Recherche war das Hospitieren in dem Seniorenheim in Lünen sehr hilfreich.

Mitarbeiter und Bewohner sollten von Anfang an mit in die Planungsphase  einbezogen und mit ihren Fragen und Sorgen wahr- und ernstgenommen werden.

Keine Leitung sollte es sich außerdem leisten, Ideen und Fachkompetenz der Mitarbeiter brach liegen zu lassen.

Nur so können Konzepte entstehen, die gelebt und mitgetragen werden.

In der Planungsphase sehe ich die Hauptaufgabe der Pflegedienstleitung darin, in Kooperation mit dem Heimleiter und Träger der Einrichtung, die rechtlichen Bestimmungen zu erheben.

Das recherchierte Wissen sollte der gebildeten Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt werden.

Eine Arbeitsgruppe die Pflegestandards erarbeitet, muss aus ex. Fachpersonal bestehen.

Konzepte, die wie hier, einen Hundebesuchsdienst organisieren sollen, können auch von Pflegehelfern und anderen interessierten mitgestaltet werden.

Das erhöht die Arbeitszufriedenheit und die Motivation dieser Mitarbeiter.

Ein besonders motivierter Mitarbeiter kann zum Projektleiter bestimmt werden.

Mitarbeiter bedürfen hier der flankierenden Betreuung durch die Pflegedienstleitung, der Kontrolle und der evt. Korrektur.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Personal auch durch Fordern gefördert werden kann.

Mitarbeiter können alles, wenn man ihnen das richtige Werkzeug an die Hand gibt, es ihnen zutraut, sie motiviert und weiterbildet.

Ich denke, das viele Aufgaben nicht delegiert werden, weil Führungskräfte Macht- und Kompetenzverlust fürchten.

Das fertiggestellte Konzept wird von der Heim- und Pflegedienstleitung und dem Träger freigegeben, d.h. genehmigt.

Die Ergebnisse sind den Teams, evtl. Bewohnern und Angehörigen vorzustellen.

In der Durchführungsphase hat die Pflegedienstleitung darauf zu achten, das rechtliche Bestimmungen und Auflagen der Ämter eingehalten werden.

Bezogen auf Hunde als Bewohner oder Gäste in der Einrichtung bedeutet das unter anderem, dass die Hundehalter regelmäßig verpflichtet werden, unaufgefordert gültige Versicherungspolicen, Impfpass und Hundesteuerbescheid vorzulegen und nachzuweisen, dass das Tier entwurmt und gesund ist.

Diese Anforderung an den Hundehalter würde ich schriftlich fixieren und unterschreiben lassen.

Ein gut eingeführtes Projekt sollte auch werbewirksam nach außen getragen werden.

Die Pflegedienstleitung übernimmt hier in Absprache mit dem Heimleiter Marketingaufgaben.

Gute Beziehungen zur Presse sind zu pflegen.

Bei Veranstaltungen und Festen sollte die PDL nie vergessen, alle ehrenamtlichen Mitarbeiter einzuladen. Ehrenamtliche Mitarbeiter sind eine Bereicherung und eine wichtige Ressource gerade im Betreuungsangebot für die Senioren.

Auch die regelmäßige Begleitung eines ehrenamtlichen Hundeführers beim Bewohner zeigt Interesse, Wertschätzung, schafft Vertrauen und Motivation.

Die Kontrolle des Ziels, mit der abschließenden Entscheidung, ob man den Weg so weiter gehen möchte, sollte auch regelmäßig geschehen.

Schon oft habe ich in Einrichtungen Selbstläufer gesehen, wo Konzepte Ressourcen (Zeit und Geld) verbrauchten, aber längst keinen Nutzen mehr brachten.

Das Feedback (Rückmeldung) nach Abschluss der Projektarbeit war von allen Seiten positiv. Frau U. wird den Besuchsdienst auf vielfachen Wunsch, erst einmal, mit Hündin Luna fortführen.

Das Alten- und Pflegeheim St. Josef verfügt durch die Projektarbeit über ein Konzept, das sich auf Wunsch ausbauen lässt.

 

7. Einverständniserklärung

                                                     

Gelsenkirchen, den 24.10.02   

 

Eine Einverständniserklärung der abgebildeten Person liegt vor und wird auf Anfrage von mir vorgelegt. Die in dieser Abschlussarbeit gezeigten Bilder dürfen zweckgebunden verwendet werden.

 

8. Literaturverzeichnis

Legende:

0 Zeitschriftenaufsatz

1 Internet

2 Buch

3 Artikel im Sammelwerk

0 Korf, Katja (2002) : Mit den Hunden kam die Freude am Leben zurück. In: WAZ- Sonderveröffentlichung 25. Januar 2002: 126/27

1 Steinkampf, Veronika:  Tiere als Co- Therapeuten- zur Steigerung der Lebensqualität in Altenheimen.. 5.2. Der therapeutische Effekt eines Heimtieres im Altersheim.

www.- Dokument vom 30.10.2002

Adresse: http://www.tiergestuetzte-therapie.de/diplom52.htm

1 GeroCare Newsletter 7/97: Der Einfluss von Heimtieren im Leben älterer Menschen

Prof. Dr. Olbrich, Erhard Universität Erlangen- Nürnberg: Auswirkung von Heimtieren auf die Lebensqualität älterer Menschen.

www.- Dokument vom 30.10.2002

Adresse: http://www.kda.de./gerocare/gc7/teil1.htm

2 Geng, Marianne (1992): Mit Tieren leben im Alten- und Pflegeheim. 1. Aufl., München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co Verlag

3 Meier, Jörg (1992): Gibt es Krankheiten, die vom Haustier auf den Menschen übertragen werden können? In: Geng, Marianne, Mit Tieren leben im Alten- und Pflegeheim (Hg.): Reinhardts gerontologische Reihe Bd. 4, S. 28- 37, München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co Verlag

3 Nowak, Damian (1992): Tierhaltung im Altenheim nach deutschem Recht. In: Geng, Marianne, Mit Tieren leben im Alten- und Pflegeheim (Hg.): Reinhardts gerontologische Reihe Bd. 4, S. 41- 45, München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co Verlag

3 Ochsenbein, Urs (1992): Der Haushund. In: Geng, Marianne, Mit Tieren leben im Alten- und Pflegeheim (Hg.): Reinhardts gerontologische Reihe Bd. 4, S. 64-74, München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co Verlag

3 Schaefer, Heinrich (1992): Das Haustier im Altenheim. In: Geng, Marianne, Mit Tieren leben im Alten- und Pflegeheim (Hg.): Reinhardts gerontologische Reihe Bd. 4, S. 38- 40, München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co Verlag

9. Erklärung

Hiermit versichere ich, dass ich die schriftliche Hausarbeit und beigefügte Bilder selbständig angefertigt und keine anderen, als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, habe ich unter genauer Angabe der Ouelle als Anlehnung deutlich gemacht.

Gelsenkirchen, November 2002

10. Anhang

Fragebogen für den Hundebesitzer

Hundeuntersuchungsbogen

Verhaltenstest 

 

 

 

[1]  http://www.tiergestuetzte-therapie.de/diplom52.htm, S. 1-2

[2]  http://www.kda.de./gerocare/gc7/teil1.htm, S. 1

[3]  vgl., ebd., S. 1-2

[4]  ebd., S. 2

[5]  vgl. Marianne Gang  1992, S. 12

[6]  vgl. Urs Ochsenbein 1992, S. 71-72

[7]  vgl. Marianne Gang 1992,  S. 12

[8]  vgl. Urs Ochsenbein 1992, S. 70-71

[9]  vgl. Heinrich Schaefer 1992, S. 39

[10] Heinrich Schaefer 1992, S. 39

[11] Urs Ochsenbein 1992, S. 72

[12]  vgl. Urs Ochsenbein 1992, S. 67-68

[13] ebd. , S. 68

[14] Damian Nowak 1992, S. 41

[15] Jörg Meier 1992, S. 37

[16]  vgl. Damian Nowak 1992, S. 42-45

[17]  vgl. Urs Ochsenbein 1992, S. 68-70